Professionelle Unterstützung im Alltag – finanziert durch die Pflegekasse. Wir unterstützen Sie in Lippstadt dabei, den Haushalt zu bewältigen und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen.
Pflegedienst Lippstadt – für unseren Einsatz gibt es viele gute Gründe
Bereits ab dem ersten Pflegegrad haben Sie gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Leistungen im Alltag.
Manchmal reicht die eigene Kraft nicht aus, um den Haushalt wie gewohnt zu führen. Eine Haushaltshilfe in Lippstadt kann Sie unterstützen, wenn Sie einen Pflegegrad 1 bis 5 haben, nach einem Unfall oder einer Operation Hilfe benötigen, krankheitsbedingt eingeschränkt sind oder während der Schwangerschaft entlastet werden möchten.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können je nach Situation von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden. Dadurch erhalten Sie die Unterstützung, die Ihnen den Alltag zu Hause erleichtert und mehr Stabilität gibt.
Haushaltshilfe vor Ort unterstützt Sie in Lippstadt zuverlässig bei Haushaltsaufgaben, Betreuung und alltäglichen Erledigungen. Dabei geht es immer darum, Ihr Leben in der vertrauten Umgebung so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Hilfe nach einer Operation, Unterstützung bei Krankheit oder Entlastung bei Pflegegrad: Unsere Haushaltshilfe Lippstadt hilft Ihnen genau dort, wo Sie Hilfe im Alltag benötigen.
Pflegedienst Lippstadt – wann steht Ihnen unsere Unterstützung zu?
Die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe in Lippstadt oder eine Reinigungskraft in Lippstadt sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in § 45b geregelt. Demnach erhalten Sie vor allem bei Krankheiten, nach einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung eine Haushaltshilfe, sofern Ihnen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Entgegen anderslautender Behauptungen steht Ihnen eine Unterstützung bereits ab Pflegegrad 1 zu. In diesem Fall gelten folgende Kriterien:
- Budget: 131 € monatlich
- Voraussetzungen: Pflegegrad 1
- Zweckgebundener Betrag für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger.
- Dient der Erstattung von Aufwendungen wie Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste gemäß §36 sowie Leistungen anerkannter Angebote zur Alltagsunterstützung im Sinne von §45b.
Wie wir Sie im Alltag in Lippstadt unterstützen
Wir bieten umfassende haushaltsnahe Dienstleistungen, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Die Abrechnung kann oft direkt über die Pflegekasse erfolgen.
Haushalt & Reinigung
Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen und allgemeines Aufräumen.
Einkaufen & Besorgungen
Wocheneinkauf, Apothekenbesuche oder Botengänge – gemeinsam oder für Sie.
Wäscheservice
Waschen, bügeln und einräumen Ihrer Kleidung und Heimtextilien mit größter Sorgfalt.
Häufige Fragen
Wo muss man den Antrag für die Hilfe vom Pflegedienst Lippstadt stellen?
Sobald der Arzt die Notwendigkeit und den Umfang einer Pflege, Betreuung oder Haushaltshilfe bestätigt hat, wird der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Der Arzt muss auch die Notwendigkeit einer eventuellen Verlängerung der Maßnahmen bestätigen.
Wer kann die Unterstützung einer Haushaltshilfe vom Pflegedienst Lippstadt beanspruchen?
Es muss eine Einschränkung wie beispielsweise ein Unfall oder eine OP vorliegen. Hinzu kommt, dass der Betroffene den Haushalt nicht alleine führen kann und auch keine weitere Person im Haushalt lebt, die dies erledigen könnte. Des Weiteren spielt es eine Rolle, ob Sie betreuungsbedürftige Kinder haben. Aus diesem Grund ist der Unterstützungsanspruch auch immer individuell und ab einen Pflegegrad 1 festzulegen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst Lippstadt?
Wenn Sie bisher den Großteil der Hausarbeit alleine bewältigt und auch im Haushalt lebende Kinder betreut haben, können Sie im Bedarfsfall eine Haushaltshilfe erhalten. Falls jedoch eine weitere Person, mit der Sie zusammen im Haushalt leben, diese Aufgaben inklusive Kinderbetreuung übernehmen, steht Ihnen keine Kostenübernahme zu.
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