Einmalhandschuhe in S bis XL, Fingerlinge und Einwegschürzen für Körperpflege und Haushalt.
Pflegemittelbox beantragen: Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat, gratis
Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion und Mundschutz: Wer zu Hause gepflegt wird, verbraucht diese Dinge jeden Tag. Ihre Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 €. Wir stellen Ihre Box zusammen, liefern versandkostenfrei und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Das steckt in Ihrer Pflegemittelbox
Alle Produkte sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie wählen aus, was Sie wirklich brauchen, und ändern die Zusammenstellung jederzeit.
Für den direkten Kontakt
Desinfektion
Hände- und Flächendesinfektion als Flüssigkeit, Gel oder Tuch – auch für Rollator und Toilettenstuhl.
Für Körperflüssigkeiten
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder waschbar und wiederverwendbar.
Zum Schutz der Atemwege
FFP2 Masken und medizinischer Mund-Nasen-Schutz für Pflegende und Pflegebedürftige.
Aus diesen Produkten können Sie auswählen
Sie wählen bis zu 5 Produkte für Ihre persönliche Pflegebox aus. Wir verwenden ausschließlich qualitativ hochwertige Markenprodukte; je nach Verfügbarkeit können die Hersteller variieren. Klicken Sie eine Kategorie an, um Produkte, PZN und Anwendung zu sehen.
Desinfektion für die Hände
Händedesinfektionsmittel 500 ml
PZN 54.99.02.0001
Flasche 500 ml
Händedesinfektionstücher (60 Stck.)
PZN 54.99.02.0014
60 Tücher
Händedesinfektionstücher (15 Stck.)
PZN 54.99.02.0014
15 Tücher
Desinfektion für Flächen
Flächendesinfektionsmittel 500 ml
PZN 54.99.02.0002
Flasche 500 ml
Flächendesinfektionstücher (80 Stck.)
PZN 54.99.02.0015
80 Tücher
Für den direkten Kontakt: Handschuhe, Fingerlinge, Schürzen
Einmalhandschuhe
PZN 54.99.01.1001
Größen S bis XL
Fingerlinge
PZN 54.99.01.0001
Schutzschürzen (einmal verwendbar)
PZN 54.99.01.3001
Schutzschürzen (mehrfach verwendbar)
PZN 54.99.01.3002
Schutzservietten (einmal verwendbar)
PZN 54.99.01.4001
Für die Körperpflege
Flüssige Waschlotion
PZN 54.99.02.0001
Spenderflasche
Zum Schutz der Atemwege
Medizinischer Mundschutz
PZN 54.99.01.2001
FFP2 Masken
PZN 54.99.01.5001
einzeln verpackt
Für Körperflüssigkeiten: Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen (einmal verwendbar)
PZN 54.45.01.0001
Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar)
PZN 51.40.01.4127
waschbar
Was nicht in die Box gehört: Windeln, Vorlagen und Pants sind Inkontinenzhilfsmittel und werden über die Krankenkasse per Rezept abgerechnet – nicht über das Pflegehilfsmittel-Budget. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Sie richtig ist.
Ihre Pflegekasse zahlt, Sie zahlen nichts
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI steht jedem Menschen mit Pflegegrad, der zu Hause gepflegt wird, ein monatliches Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt es bis zu 42 € im Monat. Wir rechnen die Box direkt mit Ihrer Pflegekasse ab: keine Rechnung, keine Vorkasse.
- Bis zu 42 € Sachleistung pro Kalendermonat, zusätzlich zu Pflegegeld und Entlastungsbetrag
- Wir stellen den Antrag für Sie und klären die Genehmigung mit der Kasse
- Versandkostenfrei und neutral verpackt, Pause oder Kündigung jederzeit möglich
- Kein Rezept und kein Attest nötig – der Pflegegrad genügt
für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Auch ein berechtigter Antrag kann abgelehnt werden, meist wegen fehlender Angaben. Sie haben dann einen Monat Zeit für einen Widerspruch – wir formulieren die Begründung mit Ihnen. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht offen.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Gemäß § 78 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 42 € monatlich, wenn diese drei Punkte zutreffen:
Privat pflegeversichert?
Derselbe Anspruch gilt. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Wir stellen die Unterlagen passend aus.
Zwei Pflegebedürftige im Haushalt?
Der Anspruch besteht pro Person. Zwei Personen mit Pflegegrad erhalten zwei Budgets von jeweils bis zu 42 € pro Monat.
Pflegemittel kostenlos – so läuft die Bestellung ab
Alle nötigen Formalitäten übernehmen wir für Sie. Sie geben nur die Daten an, die wir wirklich brauchen.
Artikel auswählen
Sie stellen Ihre persönlichen Produkte zusammen – online, telefonisch oder gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner.
Antrag unterzeichnen
Online direkt digital unterschreiben, oder per E-Mail oder Post – ganz wie es Ihnen leichter fällt.
Wir klären mit der Pflegekasse
Wir kümmern uns um den Antrag, die Genehmigung und die vollständige Abrechnung mit Ihrer Kasse.
Gratis beliefern lassen
Ihre Box kommt versandkostenfrei nach Hause, jeden Monat neu. Termine und Mengen ändern Sie jederzeit.
In etwa 3 Minuten, ohne Registrierung. Antrag digital unterschreiben und fertig.
Wir senden Ihnen das Formular zu, Sie schicken es unterschrieben zurück. Kein Drucker nötig.
Wir nehmen die Angaben mit Ihnen auf und schicken alles vorbereitet zu. Mo–Fr 8–16 Uhr.
Wissenswertes zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel?
Die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, steigt. Das Ziel aller Pflegeleistungen ist, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können. Dazu gehören Hilfsmittel, die den Alltag hygienisch und sicher machen – und die vom ersten Tag an Geld kosten. Genau dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Budget vorgesehen: Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie etwas dazuzahlen.
Verbrauchsprodukte oder technische Hilfsmittel?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: solche, die die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, und solche, die aufgebraucht werden.
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Toilettenstuhl werden dauerhaft genutzt und in der Regel leihweise überlassen; bei einem Kauf fällt ein Eigenanteil von 10 %, höchstens 25 €, an. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Produktgruppe 54 – werden nach Gebrauch entsorgt und über das monatliche Budget von 42 € abgerechnet. Genau diese Produkte enthält die Pflegemittelbox.
Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln für eine selbständigere Lebensführung und mehr Mobilität zählen unter anderem:
- Hausnotrufsysteme
- Gehwagen und Gehhilfen
- Rollstühle und Rollatoren
- Pflegebetten und Zubehör
Diese Hilfsmittel sind vom Budget der Pflegemittelbox unabhängig und werden gesondert bei der Pflegekasse beantragt. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist: Fragen Sie uns, die Beratung ist kostenfrei.
Änderung der Box
Sie erhalten bereits eine Pflegebox, brauchen aber andere Produkte? Sie können Ihre Box jederzeit bequem online anpassen – ohne neuen Antrag.
Infoflyer zum Weitergeben
Für Angehörige, Sozialdienste und Pflegedienste: alle Informationen zur Pflegemittelbox auf zwei Seiten als PDF.
Noch kein Pflegegrad?
Wir begleiten Sie durch den Antrag bei der Pflegekasse und bereiten den Besuch des Gutachters mit Ihnen vor.
Einteilung der Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis nach Produktgruppen (PG) unterschieden. Nur die Produktgruppe 54 wird über das monatliche Budget der Pflegemittelbox abgerechnet.
54
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Das ist die Pflegemittelbox
Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2 Masken, Fingerlinge, Schutzschürzen
Bis zu 42 € pro Monat, 0 € Eigenanteil
Einteilung der Pflegehilfsmittel
In unserem Online-Konfigurator wählen Sie bis zu 5 Produkte und die passenden Größen aus; ein Zähler zeigt Ihnen, wie viele Plätze noch frei sind. Die bis zu 42 € rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Den Antrag unterschreiben Sie gleich online, die Zusammenstellung ändern Sie jeden Monat neu.
Dauert etwa 3 Minuten. Ohne Registrierung.
Ihr Eigenanteil
0,00 €
Lieber erst beraten lassen?
Sie können Ihre Box in drei Minuten selbst zusammenstellen – der schnellste Weg. Wenn Sie unsicher sind, welche Produkte passen oder ob der Anspruch besteht, rufen wir Sie zurück und gehen es gemeinsam durch.
Kostenfreie Erstberatung anfordern
Mehr als nur Pflegehilfsmittel
Die Pflegemittelbox ist oft der erste Schritt. Viele unserer Kunden nutzen weitere Leistungen, die ihnen ohne zusätzliche Kosten zustehen – wir prüfen im Erstgespräch, was für Sie in Frage kommt.
Haushalts- und Alltagshilfe
Putzen, Wäsche, Einkaufen, Begleitung zu Terminen – finanziert über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI.
Pflegegrad beantragen oder erhöhen
Wir bereiten den Antrag und den Gutachterbesuch mit Ihnen vor. Bei steigendem Pflegebedarf lohnt sich eine Höherstufung.
Hausnotruf
Ein Knopfdruck genügt. Als technisches Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 52 wird der Hausnotruf von der Pflegekasse bezuschusst.
In Ihrer Region zu Hause
Kurze Wege und ein persönliches Verhältnis sind uns wichtig. Wir sind fest in der Region verwurzelt und unterstützen Haushalte und Familien in folgenden Städten:
Ihr Ort ist nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns einfach an – wir wachsen stetig.
Häufige Fragen zur Pflegemittelbox
Muss ich die Pflegemittelbox selbst bezahlen?
Nein. Bis zu 42 € im Monat übernimmt Ihre Pflegekasse als Sachleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie erhalten keine Rechnung und haben keinen Eigenanteil. Nur wenn Sie zusätzliche Produkte über das Budget hinaus wünschen, entstehen Kosten – darüber sprechen wir vorher mit Ihnen.
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?
Bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, begleiten wir Sie durch den Antrag.
Was ist der Unterschied zu technischen Pflegehilfsmitteln?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 werden aufgebraucht: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf werden dauerhaft genutzt, meist leihweise überlassen und separat beantragt – bei Kauf mit 10 % Eigenanteil, höchstens 25 €.
Wird das Budget vom Entlastungsbetrag oder Pflegegeld abgezogen?
Nein. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung. Pflegegeld, Pflegesachleistung und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bleiben vollständig erhalten – etwa für unsere Haushalts- und Alltagshilfe.
Brauche ich ein Rezept oder ein Attest vom Arzt?
Nein. Es genügt der anerkannte Pflegegrad. Ein Rezept, ein Attest oder eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Den Antrag bei der Pflegekasse stellen wir für Sie.
Verfällt das Budget, wenn ich es nicht nutze?
Ja. Die bis zu 42 € gelten pro Kalendermonat und werden nicht in den nächsten Monat übertragen. Nicht genutztes Budget verfällt – deshalb lohnt es sich, die Box früh zu beantragen.
Wie lange dauert es bis zur ersten Lieferung?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse – meist wenige Tage – geht Ihre erste Box auf den Weg. Danach kommt sie automatisch jeden Monat.
Bekomme ich die Box auch, wenn ein Pflegedienst pflegt?
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt – Angehörige, Nachbarn, eine Alltagshilfe oder ein ambulanter Pflegedienst. Auch pflegende Angehörige dürfen die Produkte selbst nutzen.
Was gilt, wenn ich privat versichert bin?
Privat Pflegeversicherte haben denselben gesetzlichen Anspruch. Die Abrechnung läuft meist über Sie: Sie erhalten eine Rechnung und reichen sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Wir stellen die Unterlagen passend aus und erklären den Weg.
Habe ich auch bei Kurzzeitpflege oder im Heim Anspruch?
Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung die Hilfsmittel stellt. Während einer Kurzzeitpflege oder eines Krankenhausaufenthalts pausieren wir die Lieferung und setzen sie danach fort – sagen Sie uns einfach Bescheid.
Zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt – zwei Boxen?
Ja. Der Anspruch besteht pro pflegebedürftiger Person. Zwei Personen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt erhalten zwei Budgets von jeweils bis zu 42 € monatlich, die sich unterschiedlich zusammenstellen lassen.
Kann ich den Inhalt ändern, pausieren oder kündigen?
Jederzeit und ohne Frist. Sie passen die Zusammenstellung online an oder sagen es Ihrem festen Ansprechpartner. Es gibt keine Mindestlaufzeit; die Kündigung ist monatlich möglich, ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
Was passiert, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Auch ein berechtigter Antrag kann abgelehnt werden, meist wegen fehlender oder unklarer Angaben. Sie haben dann einen Monat Zeit für einen Widerspruch; wir formulieren die Begründung mit Ihnen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht offen.
Welche Versandkosten fallen an, wie wird geliefert?
Die Lieferung ist versandkostenfrei und erfolgt neutral verpackt an Ihre Wunschadresse – auch an eine abweichende Adresse, etwa zu einem Angehörigen. Liefertermine lassen sich verschieben.
Kann ich die Box für einen Angehörigen beantragen?
Ja. Viele Anfragen kommen von Töchtern, Söhnen oder Ehepartnern. Wir brauchen die Angaben der pflegebedürftigen Person und deren Einverständnis, alles Weitere klären wir im Gespräch.
Wer erfährt von meiner Bestellung?
Nur Ihre Pflegekasse, weil sie die Kosten trägt. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.