Kostenfrei über die Pflegekasse

Pflegemittelbox beantragen: Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat, gratis

Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion und Mundschutz: Wer zu Hause gepflegt wird, verbraucht diese Dinge jeden Tag. Ihre Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 €. Wir stellen Ihre Box zusammen, liefern versandkostenfrei und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

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Das steckt in Ihrer Pflegemittelbox

Alle Produkte sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie wählen aus, was Sie wirklich brauchen, und ändern die Zusammenstellung jederzeit.

Für den direkten Kontakt

Einmalhandschuhe in S bis XL, Fingerlinge und Einwegschürzen für Körperpflege und Haushalt.

Desinfektion

Hände- und Flächendesinfektion als Flüssigkeit, Gel oder Tuch – auch für Rollator und Toilettenstuhl.

Für Körperflüssigkeiten

Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder waschbar und wiederverwendbar.

Zum Schutz der Atemwege

FFP2 Masken und medizinischer Mund-Nasen-Schutz für Pflegende und Pflegebedürftige.

Aus diesen Produkten können Sie auswählen

Sie wählen bis zu 5 Produkte für Ihre persönliche Pflegebox aus. Wir verwenden ausschließlich qualitativ hochwertige Markenprodukte; je nach Verfügbarkeit können die Hersteller variieren. Klicken Sie eine Kategorie an, um Produkte, PZN und Anwendung zu sehen.

Händedesinfektionsmittel 500 ml

Alkoholisches Präparat für die hygienische Händedesinfektion. Auf trockene, gesunde Haut auftragen und mindestens 30 Sekunden feucht halten. Wirkt gegen Bakterien, Hefen und behüllte Viren.

PZN 54.99.02.0001
Flasche 500 ml

Händedesinfektionstücher (60 Stck.)

Vorgetränkte Tücher für die Händedesinfektion am Pflegebett – dosiert, tropft nicht, keine Flasche nötig. Rückstandsfrei und einzeln entnehmbar.

PZN 54.99.02.0014
60 Tücher

Händedesinfektionstücher (15 Stck.)

Die kleine Packung für unterwegs und für Situationen ohne Waschbecken – beim Arztbesuch, im Auto, beim Spaziergang.

PZN 54.99.02.0014
15 Tücher

Flächendesinfektionsmittel 500 ml

Für Nachttisch, Türgriffe, Toilettenstuhl, Rollator und Pflegebett. Gebrauchsfertig zum Sprühen und Wischen.

PZN 54.99.02.0002
Flasche 500 ml

Flächendesinfektionstücher (80 Stck.)

Vorgetränkte Tücher für die schnelle Wischdesinfektion kleiner Flächen – ohne Sprühnebel, gut für empfindliche Materialien.

PZN 54.99.02.0015
80 Tücher

Einmalhandschuhe

Latexfrei, ungepudert, beidhändig tragbar. Für Körperpflege, Inkontinenzversorgung und Reinigungsarbeiten. Die Größe wählen Sie bei der Bestellung aus.

PZN 54.99.01.1001
Größen S bis XL

Fingerlinge

Wenn nur ein Finger geschützt werden muss, etwa beim Auftragen von Salben oder bei kleinen Wunden. Sparsamer als ein ganzer Handschuh.

PZN 54.99.01.0001

Schutzschürzen (einmal verwendbar)

Flüssigkeitsdichte Einwegschürze – schützt Kleidung beim Waschen, Anreichen und Umbetten.

PZN 54.99.01.3001

Schutzschürzen (mehrfach verwendbar)

Waschbare Variante für den täglichen Einsatz – wirtschaftlich, wenn mehrmals am Tag gepflegt wird.

PZN 54.99.01.3002

Schutzservietten (einmal verwendbar)

Schützt Kleidung und Bettwäsche beim Essen, Anreichen von Getränken oder bei der Zahnpflege. Saugende Oberseite, dichte Rückseite.

PZN 54.99.01.4001

Flüssige Waschlotion

Milde Reinigung für die tägliche Körperpflege, auch für die Waschung im Bett. Seifenfrei und hautverträglich bei häufiger Anwendung.

PZN 54.99.02.0001
Spenderflasche

Medizinischer Mundschutz

Dreilagige OP-Maske Typ II nach EN 14683, mit weichen Ohrbändern und Nasenbügel. Für kurze Kontakte und Besuche.

PZN 54.99.01.2001

FFP2 Masken

Partikelfiltrierende Halbmaske nach EN 149 für engen Kontakt bei Erkältungs- und Grippewellen oder bei geschwächtem Immunsystem.

PZN 54.99.01.5001
einzeln verpackt

Bettschutzeinlagen (einmal verwendbar)

Mehrlagiger Zellstoffkern mit flüssigkeitsdichter Rückseite. Schützt Matratze und Polster, auch für Sessel oder Autositz.

PZN 54.45.01.0001

Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar)

Waschbare Auflage mit Frottee-Oberseite, angenehm auf der Haut und wirtschaftlich bei täglichem Gebrauch.

PZN 51.40.01.4127
waschbar

Was nicht in die Box gehört: Windeln, Vorlagen und Pants sind Inkontinenzhilfsmittel und werden über die Krankenkasse per Rezept abgerechnet – nicht über das Pflegehilfsmittel-Budget. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Sie richtig ist.

Ihre Pflegekasse zahlt, Sie zahlen nichts

Nach § 40 Abs. 2 SGB XI steht jedem Menschen mit Pflegegrad, der zu Hause gepflegt wird, ein monatliches Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt es bis zu 42 € im Monat. Wir rechnen die Box direkt mit Ihrer Pflegekasse ab: keine Rechnung, keine Vorkasse.

  • Bis zu 42 € Sachleistung pro Kalendermonat, zusätzlich zu Pflegegeld und Entlastungsbetrag
  • Wir stellen den Antrag für Sie und klären die Genehmigung mit der Kasse
  • Versandkostenfrei und neutral verpackt, Pause oder Kündigung jederzeit möglich
  • Kein Rezept und kein Attest nötig – der Pflegegrad genügt
Monatliches Budget
42 €
übernimmt Ihre Pflegekasse
für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
0 €
bezahlen Sie selbst
Stand: Januar 2025. Für gesetzlich Pflegeversicherte. Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende.

Das sollten Sie wissen

Auch ein berechtigter Antrag kann abgelehnt werden, meist wegen fehlender Angaben. Sie haben dann einen Monat Zeit für einen Widerspruch – wir formulieren die Begründung mit Ihnen. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht offen.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Gemäß § 78 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 42 € monatlich, wenn diese drei Punkte zutreffen:

Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich melden – wir helfen beim Antrag.

Die Pflege findet zu Hause statt

In der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung die Hilfsmittel stellt.

Gepflegt von Angehörigen, Nachbarn oder einem Pflegedienst

Wer die Pflege übernimmt, spielt keine Rolle. Auch pflegende Angehörige dürfen die Produkte aus der Box selbst nutzen – das ist ausdrücklich vorgesehen.

Privat pflegeversichert?

Derselbe Anspruch gilt. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Wir stellen die Unterlagen passend aus.

Zwei Pflegebedürftige im Haushalt?

Der Anspruch besteht pro Person. Zwei Personen mit Pflegegrad erhalten zwei Budgets von jeweils bis zu 42 € pro Monat.

Pflegemittel kostenlos – so läuft die Bestellung ab

Alle nötigen Formalitäten übernehmen wir für Sie. Sie geben nur die Daten an, die wir wirklich brauchen.

1

Artikel auswählen

Sie stellen Ihre persönlichen Produkte zusammen – online, telefonisch oder gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner.

2

Antrag unterzeichnen

Online direkt digital unterschreiben, oder per E-Mail oder Post – ganz wie es Ihnen leichter fällt.

3

Wir klären mit der Pflegekasse

Wir kümmern uns um den Antrag, die Genehmigung und die vollständige Abrechnung mit Ihrer Kasse.

4

Gratis beliefern lassen

Ihre Box kommt versandkostenfrei nach Hause, jeden Monat neu. Termine und Mengen ändern Sie jederzeit.

Online bestellen

In etwa 3 Minuten, ohne Registrierung. Antrag digital unterschreiben und fertig.

Per E-Mail oder Post

Wir senden Ihnen das Formular zu, Sie schicken es unterschrieben zurück. Kein Drucker nötig.

Am Telefon

Wir nehmen die Angaben mit Ihnen auf und schicken alles vorbereitet zu. Mo–Fr 8–16 Uhr.

Wissenswertes zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel?

Die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, steigt. Das Ziel aller Pflegeleistungen ist, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können. Dazu gehören Hilfsmittel, die den Alltag hygienisch und sicher machen – und die vom ersten Tag an Geld kosten. Genau dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Budget vorgesehen: Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie etwas dazuzahlen.

Verbrauchsprodukte oder technische Hilfsmittel?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: solche, die die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, und solche, die aufgebraucht werden.

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Toilettenstuhl werden dauerhaft genutzt und in der Regel leihweise überlassen; bei einem Kauf fällt ein Eigenanteil von 10 %, höchstens 25 €, an. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Produktgruppe 54 – werden nach Gebrauch entsorgt und über das monatliche Budget von 42 € abgerechnet. Genau diese Produkte enthält die Pflegemittelbox.

Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln für eine selbständigere Lebensführung und mehr Mobilität zählen unter anderem:

  • Hausnotrufsysteme
  • Gehwagen und Gehhilfen
  • Rollstühle und Rollatoren
  • Pflegebetten und Zubehör

Diese Hilfsmittel sind vom Budget der Pflegemittelbox unabhängig und werden gesondert bei der Pflegekasse beantragt. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist: Fragen Sie uns, die Beratung ist kostenfrei.

Änderung der Box

Sie erhalten bereits eine Pflegebox, brauchen aber andere Produkte? Sie können Ihre Box jederzeit bequem online anpassen – ohne neuen Antrag.

Jetzt Pflegemittelbox ändern

Infoflyer zum Weitergeben

Für Angehörige, Sozialdienste und Pflegedienste: alle Informationen zur Pflegemittelbox auf zwei Seiten als PDF.

Flyer herunterladen

Noch kein Pflegegrad?

Wir begleiten Sie durch den Antrag bei der Pflegekasse und bereiten den Besuch des Gutachters mit Ihnen vor.

Beratung anfragen

Einteilung der Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden im Hilfsmittelverzeichnis nach Produktgruppen (PG) unterschieden. Nur die Produktgruppe 54 wird über das monatliche Budget der Pflegemittelbox abgerechnet.

PG
Gruppe
Produkte, Beispiele
Abrechnung
50
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Pflegebetten, Pflegebettzubehör, Bettpfosten, Aufrichthilfen, Pflegebetttische
Leihweise oder mit 10 % Eigenanteil, max. 25 €
51
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
Bettpfannen, Urinflaschen, Duschwagen, Waschsysteme, Toilettenstühle
Leihweise oder mit 10 % Eigenanteil, max. 25 €
52
Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität
Hausnotrufsysteme, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle
Leihweise oder mit 10 % Eigenanteil, max. 25 €
53
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Lagerungsrollen, Lagerungskissen, Lagerungshilfen
Leihweise oder mit 10 % Eigenanteil, max. 25 €

54

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Das ist die Pflegemittelbox

Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2 Masken, Fingerlinge, Schutzschürzen

Bis zu 42 € pro Monat, 0 € Eigenanteil

Einteilung der Pflegehilfsmittel

In unserem Online-Konfigurator wählen Sie bis zu 5 Produkte und die passenden Größen aus; ein Zähler zeigt Ihnen, wie viele Plätze noch frei sind. Die bis zu 42 € rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Den Antrag unterschreiben Sie gleich online, die Zusammenstellung ändern Sie jeden Monat neu.

Box jetzt zusammenstellen

Dauert etwa 3 Minuten. Ohne Registrierung.

Einmalhandschuhe, Gr. M
54.99.01.1001
Bettschutzeinlagen, einmal verwendbar
54.45.01.0001
Händedesinfektionsmittel 500 ml
54.99.02.0001
Flächendesinfektionsmittel 500 ml
54.99.02.0002
FFP2 Masken
54.99.01.5001

Ihr Eigenanteil

0,00 €

Lieber erst beraten lassen?

Sie können Ihre Box in drei Minuten selbst zusammenstellen – der schnellste Weg. Wenn Sie unsicher sind, welche Produkte passen oder ob der Anspruch besteht, rufen wir Sie zurück und gehen es gemeinsam durch.

Wir melden uns i.d.R. in 24h
Nur Ihre Pflegekasse erfährt von der Bestellung

Kostenfreie Erstberatung anfordern

Ihre Daten werden sicher verschlüsselt übertragen und streng vertraulich behandelt.

Mehr als nur Pflegehilfsmittel

Die Pflegemittelbox ist oft der erste Schritt. Viele unserer Kunden nutzen weitere Leistungen, die ihnen ohne zusätzliche Kosten zustehen – wir prüfen im Erstgespräch, was für Sie in Frage kommt.

Haushalts- und Alltagshilfe

Putzen, Wäsche, Einkaufen, Begleitung zu Terminen – finanziert über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI.

Pflegegrad beantragen oder erhöhen

Wir bereiten den Antrag und den Gutachterbesuch mit Ihnen vor. Bei steigendem Pflegebedarf lohnt sich eine Höherstufung.

Hausnotruf

Ein Knopfdruck genügt. Als technisches Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 52 wird der Hausnotruf von der Pflegekasse bezuschusst.

17 Standorte in NRW

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Kurze Wege und ein persönliches Verhältnis sind uns wichtig. Wir sind fest in der Region verwurzelt und unterstützen Haushalte und Familien in folgenden Städten:

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