Welche finanziellen Zuschüsse zahlt die Krankenkasse für die 24-Stunden-Pflege?

von 5. April 202624-Stunden-Pflege8 Min. Lesezeit

Warum die Frage nach Zuschüssen für die 24-Stunden-Pflege so viele Familien verunsichert

Der Anruf vom Krankenhaus kam unerwartet. Ihre Mutter braucht nach der Hüft-OP rund um die Uhr Unterstützung – und plötzlich stehen Sie vor einem Berg aus Formularen, Fachbegriffen und widersprüchlichen Informationen. Genau in dieser Situation fragen sich Angehörige, welche finanziellen Zuschüsse die Krankenkasse für die 24-Stunden-Pflege tatsächlich übernimmt.

Die ehrliche Antwort: Weder Kranken- noch Pflegekasse zahlen eine 24-Stunden-Pflege zu Hause als komplettes Paket. Aber – und das ist die gute Nachricht – durch die geschickte Kombination mehrerer Leistungsbausteine lässt sich der Eigenanteil auf wenige hundert Euro monatlich senken. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Töpfe es gibt, wie Sie diese kombinieren und was am Ende wirklich auf Ihrem Konto bleibt.

Welche finanziellen Zuschüsse der Pflegekasse lassen sich für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause konkret nutzen?

Die Pflegekasse stellt für die häusliche Versorgung mehrere Leistungsbausteine bereit, die sich gezielt für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung einsetzen lassen. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad Ihres Angehörigen – denn erst ab Pflegegrad 2 fließt Pflegegeld.

Pflegegeld als Grundbaustein der Finanzierung

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse, die pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei verwenden können. Die aktuellen Sätze für 2026 betragen laut Angaben der Pflegekassen: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Dieses Geld dürfen Sie vollständig für die Bezahlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft einsetzen.

Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Ob dieser Betrag direkt für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden kann, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort – sie lassen sich ins Folgejahr übertragen. Haushaltshilfe vor Ort berät über die regionalen Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrags.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als Jahresbudget

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann anteilig – umgerechnet rund 295 Euro monatlich – zur Finanzierung der laufenden 24-Stunden-Betreuung beitragen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten einen Pflegegrad besitzt.

Mit welchen monatlichen Gesamtkosten müssen Angehörige bei einer legalen 24-Stunden-Pflege realistisch rechnen?

Eine legale 24-Stunden-Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft im Entsendemodell kostet laut aktuellen Marktdaten zwischen 2.200 und 3.200 Euro monatlich. Deutsche Pflegekräfte liegen bei mindestens 8.000 Euro. Die Kosten variieren je nach Sprachkenntnissen, Qualifikation und Pflegebedarf.

Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3 – osteuropäische Betreuungskraft

Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Eigenanteil reduziert. Bei monatlichen Kosten von 2.200 Euro und Pflegegrad 3 ergibt sich folgende Rechnung:

  • Pflegegeld: minus 599 Euro
  • Verhinderungspflege (anteilig monatlich): minus 210 Euro
  • Entlastungsbetrag: minus 131 Euro
  • Steuerliche Entlastung nach §35a EStG: minus 333 Euro

Der verbleibende Eigenanteil liegt damit bei rund 927 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sinkt dieser Betrag weiter – auf unter 750 Euro. Zum Vergleich: Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) vom Juli 2025 zahlen Pflegebedürftige im Pflegeheim durchschnittlich 3.108 Euro Eigenanteil pro Monat.

Wie unterscheiden sich Krankenkasse und Pflegekasse bei der Kostenübernahme für häusliche Pflege?

Die Krankenkasse und die Pflegekasse sind zwei getrennte Leistungsträger mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Viele Familien verwechseln die beiden – und verschenken dadurch Leistungen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung gemäß § 37 SGB V. Das betrifft Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst – nicht die 24-Stunden-Betreuungskraft. Beide Leistungen lassen sich parallel nutzen.

Wann zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse finanziert die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung über die genannten Bausteine: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und das gemeinsame Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Eine Kombinationsleistung ist möglich, wenn Sie neben der 24-Stunden-Betreuung zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Pflege einsetzen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig mit den Pflegesachleistungen verrechnet.

Welche steuerlichen Vorteile senken den Eigenanteil bei der 24-Stunden-Pflege zusätzlich?

Steuerliche Entlastungen reduzieren die tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung spürbar. Zwei Instrumente sind besonders relevant:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG: Bis zu 4.000 Euro jährlich absetzbar – das entspricht rund 333 Euro monatlicher Entlastung
  • Pflegepauschbetrag: Bei unentgeltlicher Pflege eines Angehörigen erhalten Sie je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro (Pflegegrad 2) und 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5) als jährlichen Steuerfreibetrag

Unsere Erfahrung bei Haushaltshilfe vor Ort zeigt: Viele Familien kennen den Pflegepauschbetrag nicht und lassen jedes Jahr bares Geld liegen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater gezielt darauf an.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie alle Zuschüsse für die 24-Stunden-Pflege

Die Beantragung aller Leistungsbausteine erfordert mehrere Schritte bei verschiedenen Stellen. Hier ist der Fahrplan, den wir bei Haushaltshilfe vor Ort unseren Familien empfehlen:

  • Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen – über die Pflegekasse, Begutachtung durch den MD
  • Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen – formloser Antrag genügt
  • Entlastungsbetrag aktivieren – bei der Pflegekasse, Nachweise einreichen
  • Verhinderungspflege-Budget beantragen – jährlich bei der Pflegekasse
  • Steuerliche Absetzbarkeit vorbereiten – Rechnungen und Überweisungsbelege sammeln

Wenn Sie sich von der Bürokratie überfordert fühlen, ist das völlig normal. Haushaltshilfe vor Ort übernimmt auf Wunsch die komplette Beantragung und Koordination mit der Pflegekasse – damit Sie sich voll auf die Genesung und das Wohlbefinden Ihres Angehörigen konzentrieren können. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, und wir prüfen gemeinsam Ihre Ansprüche.

Häufige Fehler bei der Finanzierung der 24-Stunden-Pflege vermeiden

Drei typische Irrtümer kosten Familien regelmäßig mehrere tausend Euro im Jahr. Wir sehen diese Fehler in unserer Beratungspraxis immer wieder:

  • Nur eine Leistung nutzen: Pflegegeld allein reicht bei keinem Pflegegrad aus, um eine 24-Stunden-Betreuung zu finanzieren. Erst die Kombination aller Bausteine macht das Modell tragbar.
  • Entlastungsbetrag verfallen lassen: Wer den Betrag nicht abruft, verschenkt 1.572 Euro pro Jahr. Nicht genutzte Beträge lassen sich nur begrenzt übertragen.
  • Keine seriöse Agentur wählen: Achten Sie auf transparente Verträge, legale Entsendung mit A1-Bescheinigung und klare Angaben zu Arbeitszeiten und Vertretungsregelungen.

Fazit: So finanzieren Sie die 24-Stunden-Pflege mit maximaler Unterstützung

Die Krankenkasse zahlt die 24-Stunden-Pflege nicht als Komplettleistung – doch die Pflegekasse bietet mehrere Bausteine, die sich wirkungsvoll kombinieren lassen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie steuerliche Vorteile können den Eigenanteil auf unter 1.000 Euro monatlich senken. Entscheidend ist, dass Sie alle Leistungen kennen und konsequent beantragen.

Bei Haushaltshilfe vor Ort – in den Kreisen Warendorf und Gütersloh sowie bundesweit für die 24-Stunden-Pflegevermittlung – übernehmen wir die bürokratische Seite für Sie. Rufen Sie uns an oder stellen Sie eine unverbindliche Online-Anfrage. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welche Zuschüsse Ihnen zustehen, und kümmern uns um die Beantragung.

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell kann eine 24-Stunden-Pflegekraft nach der ersten Anfrage einziehen?

Im Entsendemodell mit osteuropäischen Betreuungskräften vergehen in der Regel 5 bis 7 Tage von der Anfrage bis zum Einzug. In dringenden Fällen sind auch kürzere Fristen möglich.

Welche räumlichen Voraussetzungen braucht die Betreuungskraft?

Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, möbliertes Zimmer mit Bett, Schrank und Internetzugang. Ein eigenes Bad ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Welche Aufgaben darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht übernehmen?

Medizinische Tätigkeiten wie Injektionen, Infusionen oder Wundversorgung sind ausschließlich examinierten Pflegekräften vorbehalten. Die Betreuungskraft unterstützt bei Grundpflege, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft Urlaub hat oder krank wird?

Seriöse Agenturen organisieren eine Vertretungskraft, die nahtlos einspringt. Die Kosten für den Wechsel sind in der Regel im Vertrag geregelt. Fragen Sie vorab nach der Vertretungsregelung.

Ist die 24-Stunden-Pflege auch bei Demenz geeignet?

Die 24-Stunden-Betreuung eignet sich besonders gut bei Demenz, weil die ständige Anwesenheit einer vertrauten Person Orientierung und Sicherheit gibt. Bei fortgeschrittener Demenz sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden.