Haushaltshilfe bei
einer Erkrankung
Haushaltshilfe über die Krankenkasse während einer Erkrankung
Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt? Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Unsere Leistungen für Sie:
- Reinigung der Wohnräume
- Einkaufen und Kochen
- Begleitung zu Arztbesuchen und Einkaufen
- Wäsche waschen und Bügeln
Wir sind für Sie da:
- Soforthilfe durch eine qualifizierte Haushaltshilfe (Alle Haushaltshilfen sind bei HvO direkt angestellt)
- HvO übernimmt die Beantragung (Express-Beantragung)
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- Krankenkasse übernimmt 90% der Kosten
Haushaltshilfe bei Krankheit
Voraussetzung
Grundsätzlich steht Ihnen, wenn Sie aufgrund von einer Erkrankung nicht in der Lage sind Ihre Hausarbeiten zu erledigen, eine Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Beispiele:
- Krebs
- Parkinson-Krankheit
- Multiple Sklerose
- Fortgeschrittenes Rheuma
Außerdem erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:
- Häusliche Krankenpflege
- Medizinische Rehabilitation
- Medizinische Vorsorgeleistung (z.B. Kur)
- Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
Gesetzlicher Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei einer Erkrankung ist im Gesetz verankert.
Die Krankenkassen sind gemäß § 38 SGB V verpflichtet die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen.
Anspruchsdauer ohne Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch für mehr als 4 Wochen. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall.
Anspruchsdauer mit Kind
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Der Stundenumfang beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Geringe Zuzahlung
90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 %.