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Haushaltshilfe nach
Unfall/Operation

Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einen Unfall oder einer Operation

Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt? Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe. 

Unsere Leistungen für Sie:

Wir sind für Sie da:

Haushaltshilfe nach einer OP

Haushaltshilfe nach einer Operation / Unfall

Abrechnung über: Krankenkasse, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Voraussetzung

Grundsätzlich steht Ihnen, wenn Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall nicht in der Lage sind Ihre Hausarbeiten zu erledigen, eine Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiele:

Außerdem erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:

Gesetzlicher Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei einer Erkrankung ist im Gesetz verankert.
Die Krankenkassen sind gemäß § 38 SGB V verpflichtet die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen.

Anspruchsdauer ohne Kind

Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch für mehr als 4 Wochen. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall.

Anspruchsdauer mit Kind

Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Der Stundenumfang beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Geringe Zuzahlung

90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 %.