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Haushaltshilfe für Schwangere

Haushaltshilfe für Schwangere & nach der Geburt über die Krankenkasse beziehen

Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt? Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe. 

Unsere Leistungen für Sie:

Wir sind für Sie da:

Haushaltshilfe nach Geburt

Haushaltshilfe während der Schwangerschaft &
nach der Geburt

Voraussetzung

Grundsätzlich steht Ihnen, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung nicht in der Lage sind Ihre Hausarbeiten zu erledigen, eine Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiele:

Gesetzlicher Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ist im Gesetz verankert. Die Krankenkassen sind gemäß § 24h SGB V verpflichtet die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.

SGB V § 24h

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft auch die zweite Voraussetzung zu, dass keine weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann.

Anspruchsdauer

Die gesetzlichen Vorschriften enthalten keine zeitliche Begrenzung wie lange die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung zu gewähren ist. Die Gewährung muss damit grundsätzlich So lange erfolgen, wie die Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Hebamme für erachtet und begründet wird. Nach der Geburt kommt die Gewährung der Haushaltshilfe nach §24h SGB V So lange in Betracht, wie die Wöchnerin durch die Entbindung bzw. deren Folgen noch geschwächt ist.

Keine Zuzahlung für Schwangere

Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft eine Haushaltshilfe benötigen, so sind Sie gesetzlich von der Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.